Fehlzeiten


Sollte eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt sein oder sollten andere Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht vorliegen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, der Schule den Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Meldung erfolgt grundsätzlich am ersten Tag des Fehlens bis spätestens 8.00 Uhr.

Die Meldungen sollten per Telefonanruf im Sekretariat oder per E-Mail an die Klassenlehrkraft vorgenommen werden. Die Schulverwaltungskräfte können sie telefonisch ab 7.00 Uhr unter 0511 – 47 53 03 11 erreichen.