Schulbuchausleihe


Die Schülerinnen und Schüler brauchen jedes Schuljahr Lernmittel. Bei der Ausstattung mit Schulbüchern unterstützen wir Sie gerne!

Sie können Schulbücher selber kaufen oder diese als Paket gegen ein Entgelt bei uns ausleihen.

 

HINWEISE

Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern wird für das Kind nur 80 Prozent des von uns festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben.

WICHTIG! Wir brauchen mindestens zwei weitere Schulbescheinigungen von Ihren anderen schulpflichtigen Kinder.

 

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem

  • dem Sozialgesetzbuch, zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • dem Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII): Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder),
  • dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe,
  • dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne
    des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3
    Nr. 2 WoGG),
  • Asylbewerberleistungsgesetz.

WICHTIG! Wir brauchen den aktuellen Leistungsbescheid vom Jobcenter.

 

Sie können die Bescheinigungen (Leistungsnachweis vom Jobcenter, BuT, Schulbescheinigungen)

  • Ihrem Kind als Kopie mitgeben,
  • Ihrem Kind als Original mitgeben und wir machen eine Kopie davon,
  • als Foto per Mail an info@iservbult.de senden.